Dezember 8, 2011 at 9:46 pm

Bedingungen für die Einreise in die Schweiz

Bedingungen für die Einreise in die Schweiz

Um als EU-Staatsangehöriger in die Schweiz einreisen zu dürfen bedarf es ein gültiges Dokument in Forme von einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass oder einem Personalausweis. Kinder dürfen bis zur Vollendung des sechszehnten Lebensjahres mit einem Kinderausweis oder einem entsprechenden Eintrag in den Reisepass eines Elternteils in die Schweiz einreisen. Ansonsten zeigt man sich recht aufgeschlossen was abgelaufene Reisedokumente anbelangt. So darf man zum Beispiel sogar in die Schweiz einreisen wenn der Reisepass bereits ein Jahr abgelaufen ist. Dies gilt aber nur für Reisepässe die nicht vorläufig waren und auch nicht mehr als ein Jahr abgelaufen sind.

Nicht-EU-Bürger benötigen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder müssen sich um ein gültiges Visum kümmern. Hat man vor für eine längere Zeit in der Schweiz zu bleiben, so gilt es sich zunächst bei der schweizerischen Auslandsvertretung zu informieren.

Foto Quelle MPD01605


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